Erste Hilfe bei Silversterunfällen
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Symbolbild

Das Feuerwerk ist das Highlight jeder Silvesterparty. Macht man Fehler bei der Anwendung, kann es jedoch schnell gefährlich werden.

Das neue Jahr beginnt stets mit einem großen Spektakel. Das jährliche Silvesterfeuerwerk ist für viele Menschen ein Highlight und Jahr für Jahr gibt es größere und lautere Feuerwerkskörper zu kaufen. Die Schattenseite ist, dass es leider auch immer wieder zu vielen kleineren und einigen schweren bis sehr schweren Verletzungen durch Raketen und Böller kommt. Die meisten davon sind auf den unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper zurückzuführen und wären somit vermeidbar. Oft sind es nur kleine Maßnahmen, die schwere Unfälle verhindern können. Dafür bedarf es nur ein wenig Vorbereitung:

Augen auf beim Raketenkauf


Bei Feuerwerkskörpern ist es ganz wichtig, auf Herkunft und Zertifizierung zu achten. Daran können Sie sicheres Feuerwerk erkennen:

Kaufen Sie Feuerwerk ausschließlich bei seriösen und lizenzierten Händlern. Diese stellen sicher, dass die Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen. In Deutschland ist das üblicherweise bei allen großen Supermärkten, Discounter sowie Baumärkten der Fall. Skeptisch werden sollten Sie bei Privatverkäufen oder bei Marktständen – vor allem im Ausland.
Qualitativ hochwertiges Feuerwerk wird immer mit detaillierter Gebrauchsanweisung geliefert. Achten Sie darauf, dass diese vorhanden ist und beachten Sie die darin enthaltenen Anweisungen.
In der Europäischen Union trägt Feuerwerk, das auf Sicherheitsstandards geprüft wurde, eine CE-Kennzeichnung in Verbindung mit einer Registrierungsnummer und der Kennnummer der Prüfstelle.
Hochwertiges Feuerwerk ist in einer klaren, unbeschädigten Verpackung verpackt, die auf Manipulation oder Beschädigungen überprüft werden sollte.

Erste Hilfe bei Silvesterunfällen

Zu den häufigsten Verletzungen an Silvester zählen Verbrennungen. Nicht nur am Feuerwerk, auch an Raclettegrill oder Fondue haben sich schon viele Feiernde unangenehme Brandwunden zugezogen. Dabei gibt es Verbrennungen, die durch Feuer oder heiße Gegenstände verursacht werden, währenddessen Verbrühungen aufgrund von heißem Dampf oder Flüssigkeiten entstehen. Beide werden je nach Schwere in Grad eins bis Grad vier unterschieden, wobei Sie nur Verletzungen des Grades eins selbst behandeln sollten. Bei Verbrennungen ersten Grades ist die Haut rot, trocken und geschwollen, außerdem treten starke Schmerzen auf. In der Regel gibt es hier keine offenen Wunden.

Sofern es keine offene Wunde gibt und die Stelle nicht größer als etwa handgroß ist, sollte die Körperregion rasch gekühlt werden, am besten unter kühlem (nicht eiskaltem!) fließendem Wasser, mindestens 15 min lang, wobei der Körper warmgehalten werden soll. Danach kann eine kühlende und heilungsfördernde Brandsalbe aufgetragen werden und die Stelle evtl. mit einem sterilen Pflaster oder Verband abgedeckt werden. Verbrennungen ab Grad zwei mit Blasenbildung, Rötungen und offenen Wunden gehören in professionelle Hände, hier sollten Sie sofort der Notruf 112 verständigen bzw. eine Notaufnahme aufsuchen. Verwenden Sie niemals Hausmittelchen wie Öl oder Puder.

Explodiert ein Feuerwerkskörper in nächster Nähe, kann das zu einem Knalltrauma führen. Man erkennt es daran, dass man danach schlechter hört, häufig wie durch Watte. Bessert sich das Gehör nicht innerhalb einer Stunde von selbst oder kommen Ohrgeräusche hinzu, sollten ein Arzt oder die Notaufnahme aufgesucht werden.

Die schlimmsten Unfälle mit Feuerwerk hinterlassen eine teilweise oder vollständige Amputation von Fingern oder anderen Körperteilen. Dann fällt es schwer, die Ruhe zu bewahren. Die wichtigste Maßnahme ist die sofortige Verständigung des Rettungsdienstes. Wenn möglich, sollte man das abgetrennte Körperteil in ein sauberes Tuch wickeln und in einen luftdichten Plastikbeutel legen. Diesen in einen weiteren Plastikbeutel zum Kühlen legen, denn der abgetrennte Teil darf nicht mit Wasser in Berührung kommen. Lagern Sie es möglichst kühl, jedoch nicht mit Eis. Mit Glück kann gelingt eine Replantation. Dafür darf die Zeitspanne zwischen der Verletzung und der Replantation nicht zu lang sein – bei gut gekühlten Amputaten ohne Muskulatur (Finger) maximal bis zu 24 Stunden, bei Amputaten mit Muskulatur (Arm) bis zu acht Stunden.

Augen und Ohren schützen

Die ohrenbetäubenden Knallgeräusche und die hellen Blitzlichter, die bei Feuerwerken auftreten, können erhebliche gesundheitliche Risiken darstellen und bleibende Schäden auslösen. Aus diesem Grund ist es ratsam, sowohl Gehör- als auch Augenschutz zu tragen.

Ohrschutz: Das laute Krachen von Feuerwerkskörpern kann das Gehör erheblich schädigen und zu vorübergehendem oder dauerhaftem Hörverlust führen. Schützende Ohrstöpsel aus Schaumstoff oder Silikon auch für Kinderohren (gibt’s auch in unserer Apotheke) oder Noise-Cancelling-Kopfhörer können das Gehör vor den schädlichen Auswirkungen des Lärms schützen.

Schutzbrillen: Feuerwerkskörper erzeugen nicht nur beeindruckende Lichteffekte, sondern es können auch Funken und kleine Partikel in die Augen gelangen. Das Tragen von Schutzbrillen minimiert das Risiko von Augenverletzungen erheblich, besonders wenn man selbst Feuerwerk entzündet.

So klappt´s sicher mit dem Feuerwerk

Ein paar Tipps sorgen für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:

Platzieren Sie Feuerwerkskörper immer auf einer stabilen, flachen und nicht brennbaren Unterlage. Vermeiden Sie den Einsatz von wackeligen oder instabilen Gegenständen, die umfallen könnten, beispielsweise Flaschenhälse.
Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen, Tiere oder Hindernisse in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks befinden. Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand gemäß den Angaben des Herstellers ein.
Achten Sie darauf, dass der Wind nicht in Richtung von Gebäuden, Bäumen oder Menschen weht. Feuerwerkskörper sollten immer gegen den Wind platziert werden, um Funkenflug in gefährliche Richtungen zu verhindern.
Lesen Sie die Gebrauchsanweisung des Feuerwerks vorher sorgfältig durch und folgen Sie ihr genau.
Nachdem Sie den Feuerwerkskörper gezündet haben, halten Sie sich in sicherer Entfernung und beobachten ihn.
Nicht gestartete Raketen sollten Sie keinesfalls noch einmal entzünden. Beobachten Sie diese im Sicherheitsabstand mindestens 15 Minuten lang. Ist dann immer noch keine Regung zu sehen, kippen Sie mit etwas Abstand ausreichend Wasser darüber und entsorgen Sie sie sofort. Auf keinen Fall in die Hand nehmen und nach dem Grund für die Fehlzündung suchen.
Halten Sie stets ein geeignetes Löschmittel wie einen Eimer Wasser oder Sand oder einen Feuerlöscher in der Nähe bereit, um Brände schnell und effektiv löschen zu können
Der Konsum von Alkohol und Feuerwerk verträgt sich nicht. Bleiben Sie nüchtern, um Unfälle zu vermeiden.

Kinder und Feuerwerk

Kinder sind oft besonders fasziniert von den bunten Explosionen am Silvesterhimmel. Doch wenn es um den Umgang mit Feuerwerk geht, ist Vorsicht geboten. Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren. Für jüngere Kinder ist es sinnvoll, Ohrschutz zu tragen, um das empfindliche Gehör zu schützen. Den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk können Sie ihren Kindern beibringen, indem Sie ihnen die oben genannten Sicherheitsregeln und den Respekt vor Feuerwerk vermitteln. Wenn die Kinder doch gerne selbst aktiv werden möchten, gibt es spezielles Kinderfeuerwerk, dass ungefährlich ist wie Knallerbsen oder Springteufel. Ansonsten gilt auch ein Kaufverbot für Jugendliche unter 18 Jahren.

Hilfe im Notfall

Ohrstöpsel, Brandsalben und steriles Verbandsmaterial erhalten Sie in Ihrer Apotheke. Da diese nicht nur an Silvester zur Erste-Hilfe-Ausstattung zählen sollten, sollten Sie diese ganzjährig zu Hause für den Notfall bereithalten. Denken Sie daran, dass die Apotheken, die an Silvester keinen Notdienst haben, spätestens um 14 Uhr schließen. Versorgen Sie sich also möglichst an den Tagen davor mit allen notwendigen Medikamenten und Hilfsmitteln. Dennoch gibt es überall in Deutschland Apotheken, die auch an den Feiertagen 24 Stunden Notdienst haben und Ihnen bei Problemen gerne weiterhelfen.

Bildquellen

  • apo_Boellerunfaelle_AdobeStock_183377478: AdobeStock/le_moque

Jan Henning Staggenborg,

Ihr Apotheker

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2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).